Alternative Energie fürs Eigenheim: Eigentümer können jetzt Förderung beantragen

Viele Eigentümer interessieren sich dafür, ihre Immobilie energiesparend zu gestalten und eventuell selbst regenerative Energie zu erzeugen. Die kritische Frage dabei lautet immer: Rechnet sich das? Um hier mehr positive Antworten zu erzielen und die Energiewende im Gebäudebereich zu stärken, hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt. Eigentümer können ab jetzt wieder Anträge stellen.

Viele Eigentümer interessieren sich dafür, ihre Immobilie energiesparend zu gestalten und eventuell selbst regenerative Energie zu erzeugen. Die kritische Frage dabei lautet immer: Rechnet sich das? Um hier mehr positive Antworten zu erzielen und die Energiewende im Gebäudebereich zu stärken, hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt. Eigentümer können ab jetzt wieder Anträge stellen.

Düsseldorf. Seit dieser Woche können Haushalte in Nordrhein-Westfalen wieder Fördergelder beantragen, wenn sie daheim auf alternative Energien setzen möchten. Das Land bezuschusst beispielsweise Solarkollektoren, Batteriespeicher für die von ihnen erzeugte Sonnenenergie oder auch Erdwärmesonden und –kollektoren. Nicht nur regenerative Energieerzeugung ist förderfähig, sondern auch Maßnahmen zum Energiesparen – etwa der Bau eines Passivhauses.

Insgesamt 13 Kategorien von förderfähigen Maßnahmen unterscheidet das Programm. Die einzelnen Kategorien unterscheiden sich jeweils darin, wer eine Förderung bekommen kann und wie hoch die Zuschüsse ausfallen. Zum Beispiel können Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen bezuschusst werden – sowohl beim Neubau, als auch im Bestand.

Konditionen abhängig von der Art des Projekts

Teilweise ist die Förderhöhe von einer Einzelfallprüfung abhängig – etwa bei Wasserkraftanlagen. Auch solche Einrichtungen sind für private Eigentümer förderungsfähig. Wer Erdwärme nutzen möchte, kann den Bau von Erdwärmekollektoren, Bohrungen von Erdwärmesonden bis zu 400 Meter aber auch die Brunnenbohrung für eine Grundwasserwärmepumpe gefördert bekommen. Die Höhe der Förderung bemisst sich hierbei pro Meter bzw. Quadratmeter.

Das Förderprogramm heißt „progres.nrw-Markteinführung“, Anträge für eine Förderung nimmt ab sofort die Bezirksregierung in Arnsberg entgegen. Die Behörde kümmert sich für ganz NRW um die Förderung der alternativen Energien und ist auch Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Programm. Anträge auf eine Förderung nimmt man in Arnsberg nicht nur in Papierform, sondern auch online über eine spezielle Eingabemaske entgegen.

Letztes Jahr 18 Millionen Euro Fördergeld ausgeschüttet

Nach Angaben des zuständigen NRW-Wirtschaftsministeriums wird das Förderprogramm gut angenommen. Im Jahr 2018 seien mehr als 8.000 Anträge bewilligt worden – 2017 waren es noch etwas über 7.000 gewesen. Insgesamt schüttete das Land damit 2018 Fördergelder in Höhe von knapp 18 Millionen Euro aus. Allein 5 Millionen flossen dabei in die Anschaffung von Batteriespeichern. Weitere Schwerpunkte waren laut Ministerium die oberflächennahe Geothermie und die Installation von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch das Programm „progres.nrw-Markteinführung“ gibt es auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg. Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit und es findet sich der Link zum Online-Antrag sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner, die Fragen zur Förderung beantworten können.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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