Mietspiegelreform: Mehr Schaden als Nutzen

Der Bund will das Mietspiegelrecht reformieren. Es sollen Grundsätze definiert werden, nach denen die qualifizierten Mietspiegel zu erstellen sind. Dabei sollen Behörden zusätzliche Daten erheben dürfen, um die Datenbasis der Mietspiegel zu verbreitern. Das geht zu weit: Haus & Grund kritisiert die geplante bußgeldbewehrte Auskunftspflicht für Eigentümer als unangemessen.

Der Bund will das Mietspiegelrecht reformieren. Es sollen Grundsätze definiert werden, nach denen die qualifizierten Mietspiegel zu erstellen sind. Dabei sollen Behörden zusätzliche Daten erheben dürfen, um die Datenbasis der Mietspiegel zu verbreitern. Das geht zu weit: Haus & Grund kritisiert die geplante bußgeldbewehrte Auskunftspflicht für Eigentümer als unangemessen.

Berlin. Der Verband Haus & Grund Deutschland hält die von der Großen Koalition geplante Reform des Mietspiegelrechts für verfehlt. Vor der gestrigen (19. Mai 2021) Expertenanhörung im Deutschen Bundestag sagte Präsident Kai Warnecke: „Die Datenbasis für Mietspiegel zu verbessern ist ja ein vernünftiges Ziel. Aber eine Auskunftspflicht einzuführen, um Daten abzufragen, die den Behörden bereits vorliegen oder die für die Mietspiegelerstellung belanglos sind, ist schlicht unangemessen. Diese Art der Eigentümergängelung darf der Bundestag nicht durchgehen lassen.“

Warnecke kritisierte zudem, dass Eigentümer, die eine Auskunft über ihr Gebäude unvollständig, falsch oder gar nicht erteilen, bis zu 5.000 Euro Bußgeld zahlen müssen. Dieses solle beispielsweise auch für selbstnutzende Eigentümer fällig werden, die versäumen anzugeben, dass ihre Wohnung nicht vermietet ist. Der Bund rechtfertigt sich für die Verpflichtung laut Website des Bundestages mit dem Ziel, die Anzahl der Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und durch selektives Antwortverhalten verursachte Verzerrungen zu vermeiden.

Verlängerter Geltungszeitraum würde Mietspiegel entwerten

Allerdings sieht die Mietspiegelreform vor, auf Daten zurückzugreifen, die den Behörden ohnehin vorliegen. „Genutzt werden sollen vorhandene Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus“, wie der zuständige Rechtsausschuss des Bundestages über das Reformprojekt schreibt. Zugleich solle zur Senkung des mit der Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln verbundenen Aufwands der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Das ist nach Ansicht von Haus & Grund nicht akzeptabel. Bei längerem Geltungszeitraum bleiben veraltete Mietspiegel in Kraft, die nicht mehr die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Damit verlieren die Mietspiegel ihre befriedende Wirkung. In seiner Stellungnahme zum Reformplan weist der Verband außerdem auf das Problem der ausufernden Bürokratie hin: „Die Stärkung der rechtlichen Bedeutung qualifizierter Mietspiegel führt zugleich dazu, dass einfache Mietspiegel abgewertet werden. Dies lehnt Haus & Grund strikt ab.“

Kontraproduktive Reform dürfte viele Mietspiegel verschwinden lassen

Durch die Abwertung einfacher Mietspiegel bestehe die Gefahr, dass mittlere und kleine Gemeinden zunehmend unter Druck gerieten, mit enormem Mitteleinsatz qualifizierte Mietspiegel erstellen zu lassen. „Langfristig dürften viele Mietspiegel damit verschwinden. Gleichzeitig werden dadurch auch die Preise für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel steigen.“

Haus & Grund Deutschland hat klare Forderungen für die Mietspiegelreform formuliert: „Zur Erstellung der Mietspiegel genügt die Abfrage der Meldedaten. Die Daten der Finanzämter decken sich mit den Daten der Meldebehörden. Die Daten der Statistikämter dürfen allenfalls für die Plausibilitätsprüfung herangezogen werden, nicht aber für die Mietspiegelerstellung.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst und enthält Material von Haus & Grund Deutschland.

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